Samstag, November 11, 2006

Wintereinbruch und die Autofahrer

Nachdem unsere Bundesregierung einen Meilenstein in der Gesetzgebung rund um das Autofahren geschaffen hat, bricht ringsherum das Chaos aus!

Der Originalgesetzestext:

STVO §2, Abs (3a)

Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage. Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern führt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen.

 

Dies stellt keine Winterreifenpflicht dar, nimmt sie aber auch nicht aus.

Hierdurch kann man auch im Sommer bei niedrigen Temperaturen zum Opfer der Polizei werden (Bußgeld, Verwahrnung,etc.)

Diese Gesetzesänderung hat nun weitreichende Folgen:

- Die Reifenhersteller wissen nicht mehr wo sie die Pneus hernehmen sollen (Auch wegen der MwSt. Erhöhung nächstes Jahr)

- Die Werkstätten und Betriebe wissen nicht, wie sie die ganzen Winterreifen auf einen Schlag aufziehen sollen

(O Ton BMW Mitarbeiter: Wir haben 900 Satz Reifen eingelagert. Zur Zeit schaffen wir am Tag knappe 60 Sätze zu wechseln)

Hier ist gut beraten, wer schon bei Temperaturen über 7°C die Winterreifen montieren lässt.

Ich hoffe der Winter läßt noch auf sich warten.

Ansonsten wünsche ich allen Sommerreifenfahrern:

Gut Rutsch!!!!

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